Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
Allen, auch künftigen Liefergeschäften liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde.
b) Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in
Produktbeschreibung, Prospekten o.ä. sind stets freibleibend, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.
Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder
dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
c) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich
vereinbart, ohne Software, gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen.
Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der
Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung
angenommen werden.
d) Komplettsysteme bestehen aus Rechner, Tastatur, Maus, Monitor und
Betriebssystemsoftware.
1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen
ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil
aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung, werden diese AGB's durch den Kunden anerkannt. Dazu
widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen
werden nur anerkannt, wenn die heitronic GbR diese ausdrücklich schriftlich
bestätigt.
2. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote der heitronic GbR sind
freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet
sind.
3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise
sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind
vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind
sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4. Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Sobald die Ware das Lager der heitronic GbR verlassen hat, geht die Gefahr
auf den Kunden über.
Die heitronic GbR versichert die Ware beim Versand entsprechend dem
Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks,
Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten der
heitronic GbR eintreten, hat die heitronic GbR auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des
Käufers.
Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet
sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem
Lieferversuch, behält sich die heitronic GbR vor, bis zu 30% des
Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet
der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt 10 Tage nach
Rechnungslegung in Bar, per Scheck oder Einzahlung auf unser Geschäftskonto.
Bei Zahlungsverzug ist die heitronic GbR berechtigt, Mahngebühren in Höhe
von 5 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein
Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist
zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die heitronic GbR
anerkannt wurde.
Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt die heitronic GbR von
unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich die heitronic GbR vor
eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht
nachgekommen wird behält sich die heitronic GbR den Rücktritt vom Vertrag
vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der
Sicherheitsleistung verzögert werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die heitronic GbR behält sich das Eigentum an
der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der heitronic GbR gegenüber dem
Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen
des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der heitronic GbR hiermit schon
jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach
Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im
Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die
aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die
heitronic GbR ab.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit
nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab.
Die heitronic GbR nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen
ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der heitronic
GbR, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch
verpflichtet sich die heitronic GbR, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine
wechselmäßige Haftung der heitronic GbR begründet, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus
Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als
Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist die heitronic GbR auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8. Mängelrügen, Gewährleistung
Die heitronic GbR gewährleistet im
Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr
gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln bei
Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von der heitronic GbR beim
Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder
Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach
Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die heitronic GbR
behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur
Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann
der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden
oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe
verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde
verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von
Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten
Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf
Gewährleistungen.
9. Herstellergarantie
Die heitronic GbR ist gegenüber Kunden im Rahmen
deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon
betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei
Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet die heitronic GbR
gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die heitronic GbR kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit
ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass die heitronic
GbR gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers
unmittelbar oder mittelbar haftet.
10. Software und Literatur, gebrauchte Ware
Software und Literatur
sind nach Aufreißen der Ware bzw. nach Brechen des Lizenssiegels vom
Umtausch. Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Aue.
12. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im
Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am
nächsten kommt. |